Im Rahmen eines Projektes #Kinderrechte digital leben!“ des Kinderschutzbundes LV Thüringen e.V. habe ich mich erneut mit dem Thema Tracking von Kindern & Jugendlichen beschäftigt.
Die Aktion des KSB Thüringen e.V. „Darf ich mein Kind tracken? Eine rechtliche Einordnung“ beantwortet Fragen aus der Community des Projektes auf Instagram und Facebook.
Link zum Instagram-Post: https://www.instagram.com/p/C4fOHrlstnJ/?img_index=1
Link zum Blog: https://kinderrechte-digital-leben.de/darf-ich-mein-kind-tracken-eine-rechtliche-einordnung/
Das Thema zeigt auf, dass sich Erziehungsfragen nicht nur rechtlich beantworten lassen. Erziehung in digitalen Zeiten bedeutet mehr denn je ein Aushandlungsprozess, in dem die Interessen aller Beteiligten - wie in einer Mediation - besprochen werden. Dies berücksichtigt auch die Schutz-, Förder- & Beteiligungsrechte nach der UN-KRK und dem General Comment No. 25 (on children’s rights in relation to the digital environment) unter Einbeziehung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Bei weiterem Interesse am Thema: https://www.medienanwaeltin.de/post/tracking-parenting-eine-beurteilung
Mediatorin QVM® | BAFM | BM® & Rechtsanwältin DVCP®
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